Der Deutsche Energieholz- und Pelletverband e.V. (DEPV) appelliert an den Bundesrat, bei seiner Sitzung am 16. Oktober 2009 den vorliegenden Entwurf der novellierten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) zu verabschieden. DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele sagte hierzu: „Die moderne Holzenergie braucht Planungssicherheit .Sie hat ein großes Interesse daran, dass die 1. BImSchV in der, dem Bundesrat vorliegenden Version, möglichst schnell verabschiedet wird und baldmöglichst in Kraft treten kann.“
Strengere Feinstaubgrenzwerte würden die positive Entwicklung der Holzenergie keinesfalls bremsen, wie Bentele betonte. Im Gegenteil: Wenn der moderne Energieträger Holz künftig sein Potenzial abrufen, das heißt, die Anlagenzahl deutlich erhöhen wolle, müsse er höchsten Anforderungen an die Luftreinhaltung gerecht werden. Wie der DEPV-Geschäftsführer bekräftigte, ist die Branche in der Lage, die in der Novelle geforderten technischen Anforderungen zur Feinstaubemission von Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzfeuerungen umzusetzen.
Die erneuerbare Wärme, mit ihrem Anteil von rd. sieben Prozent am Gesamtwärmebedarf, wird heute zum überwiegenden Teil durch Holzenergie bereit gestellt. Die von der Bundesregierung bis 2020 mit 14 Prozent prognostizierte Verdoppelung kann aus Sicht des DEPV nur mit strengen Emissionsgrenzwerten erreicht werden, die verhindern, dass die Holzenergie täglich mit Feinstaubvorwürfen konfrontiert wird. Hierzu kann die 1. BImSchV beitragen. Wer hier Abschwächungen fordert, würde nach der Einschätzung von Bentele den Entwicklungsspielraum für die Holzenergie erheblich einschränken. Das gilt für die technische Seite, wo innovative deutsche Firmen Marktführer sind, genauso wie für die Rohstofflieferanten.
DEPV