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Biomasseaktionsplan NRW
 
Nordrhein-Westfalen setzt sich neue Ziele beim Ausbau der Bioenergie. Umweltminister Eckard Uhlenberg, Wirtschaftsministerin Christa Thoben, der Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes Franz-Josef Möllers sowie Markus Schmidt vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Landesgruppe NRW haben am 14.09. den neuen Biomasseaktionsplan vorgestellt.
Die Landesregierung will die Strom- und Wärmeproduktion aus Biomasse bis zum Jahr 2020 von knapp 9 Milliarden Kilowattstunden auf fast 18 Milliarden Kilowattstunden verdoppeln. Damit können 20 Prozent des Strombedarfs und 10 Prozent  des Wärmebedarfs der Privathaushalte Nordrhein-Westfalens abgedeckt werden.
 
Über 60 Prozent der Ausbaupotenziale sollen aus Rest- und Abfallstoffen oder der Verbesserung von Wirkungsgraden gewonnen werden, um Konkurrenzen um den knappen Rohstoff zu minimieren. Ausbauziele für Biotreibstoffe setzt sich das Land nicht, da schon heute die hierfür erforderlichen Rohstoffe weitgehend importiert werden müssen. "Biomasse muss daher mit hoher energetischer und volkswirtschaftlicher Effizienz eingesetzt werden. Das bedeutet konkret, die Biomasse erst stofflich zu verwerten, z.B. das Holz erst zu Möbeln zu verarbeiten und nach dieser Nutzungsphase über weitere Zwischennutzungen (Furnier oder Spanplatten) zuletzt die Reste einer energetischen Verwertung, d.h. die Erzeugung von Energie beispielsweise durch Verbrennung im Kraftwerk, zuzuführen", führte Ministerin Thoben aus.
 
Holz aus Wäldern
 
Die Einschätzung der im Wald noch mobilisierbaren Ressourcen erfolgte im Biomasseaktionsplan auf der Basis der Bundeswaldinventur II. Danach ist der Holzeinschlag von 4,6 Mio. fm (Durchschnitt 1987 - 2002) auf 7 Mio. fm Rundholz (Durchschnitt 2018 - 2022) steigerbar. Wesentliche Ressourcen sind dabei eine Erhöhung des Laubholzeinschlags und stofflich nicht verwertbares Waldrestholz, wie schwache oder kranke Bäume bzw. Baumteile, Schlagabraum, Baumkronen etc. soweit standörtlich unbedenklich. Hiervon wären rd. l Mio. t atro (100.000 t Laubindustrieholz, 300.000 t stofflich nicht verwertbare Derbholzreste, 600.000 t Reisig) grundsätzlich zusätzlich energetisch nutzbar. Unter Berücksichtigung technischer und standortörtlicher Restriktionen, die insbesondere bei der Reisignutzung zu beachten sind, sollen bis zum Jahr 2020 350.000 t für die Bioenergie tatsächlich realisiert werden. Das entspricht 1.750 GWh/a Primärenergie, die aus Waldhölzern für energetische Zwecke zusätzlich bereitgestellt werden könnten. Die Zielsetzung berücksichtigt bereits den Erhalt von Prozessschutzflächen und Totholz im naturschutzfachlich gebotenen Umfang. Durch nieder- oder mmittelwaldähnliche Bewirtschaftung von Waldrändern und Wallhecken sowie der z.T. noch praktizierten traditionellen Niederwaldbewirtschaftung lassen sich Naturschutz und Energieholzgewinnung oft gut miteinander vereinbaren. Unabhängig von der o.g. Potenzialschätzung, ist angesichts der Sturmschäden durch Kyrill, sich ändernder Wachstumsbedingungen und offensichtlicher Mängel der Holzerntestatistik eine Verifizierung der o.g. Schätzungen im Rahmen einer Wiederholung der Landeswaldinventur geboten.
 
Sägerestholz

Unter Berücksichtigung der Erweiterung von Sägekapazitäten und bisher stofflich nur gering nachgefragten Sorten wie Sägemehl, wird vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW das zusätzliche Potenzial auf 250.000 t atro bzw. 1.250 GWh geschätzt. Aufgrund der hohen Verfügbarkeit kann eine hohe Realisierungsquote erwartet werden. Hieraus ergibt sich eine realisierbare Menge von 800 GWh/a bis zum Jahr 2020. Wesentliche Impulse zur Mobilisierung der Sägerestholzkapazitäten wird der erwartete Ausbau der Pellet-Produktion (Ziel: 2000.000t/a Jahresumsatz) geben
 
 
Planungssicherheit und langfristiger Rohstoffversorgung

Aus Sicht der Energiewirtschaft betonte Schmidt die Bedeutung von Planungssicherheit und langfristiger Rohstoffversorgung. „Mit dem Biomasseaktionsplan setzt die Landesregierung ein deutliches Signal für Energieproduzenten und Investoren“, erklärte Schmidt. „Die jetzt unterzeichnete Rahmenvereinbarung zur Erzeugung von Bioenergie ist ein erster Schritt zur konkreten Umsetzung von Bioenergieprojekten“, so Möllers und Schmidt. „Insbesondere freut uns, dass die Rahmenvereinbarung Rücksicht auf die regionalen und lokalen Nutzungskonkurrenzen zwischen der Nahrungsmittelproduktion einerseits und der Bioenergieerzeugung anderseits nimmt.“, sagte der WLV-Präsident.

Als weitere Maßnahmen des Biomasseaktionsplanes stellte Minister Uhlenberg ein verbessertes Informationsangebot durch die EnergieAgentur.NRW und die Förderung eines Bioenergiemanagements auf Kreisebene in Aussicht. „Wir kennen nun die Potenziale, aber wir wissen, dass die Umsetzung der Ziele wesentlich vom örtlichen Engagement abhängen. Deshalb fördern wir Menschen, statt die x-te wissenschaftliche Potenzialstudie“, erläuterte Uhlenberg den neuen Handlungsschwerpunkt, der zunächst in sechs Kreisen als Pilotprojekt angelegt ist. Die Anträge der Kreise Recklinghausen, Steinfurt und Unna wurden bereits bewilligt.
MULNV

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